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Das Gesetz enthält zwei besonders wichtige Bestimmungen. Erstens wird eine einheitliche Reichswährung, die in 100 Pfennige unterteilte Mark, eingeführt. Zweitens war die Mark als goldgedeckte Währung konzipiert.
Das System in Deutschland war für die Kleinmünzen unter den Kursmünzen (also für 1, 2, 5, 10, 20, 25 und 50 Pfennig sowie 1/2 und 1 Mark) einheitlich. Sie zeigten auf einer Seite das Nominal (Nennwert) und auf der anderen Seite den Reichsadler.Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_W%C3%A4hrungsgeschichte, 20. April 2019