Historisches-Geld


Vorderansicht - 50 Mark, 1914 Wasserzeichen Kaiserkrone mit Lorbeerzweigen Rückansicht - 50 Mark, 1914 - Fünzig Mark, Darlehenskassenschein von der Reichsschuldenverwaltung Rückseite Germaniabrustbilder Detailansicht - 50 Mark, 1914 - Fünzig Mark, Darlehenskassenschein von der Reichsschuldenverwaltung In Umlauf bis 29. April 1924
Vorderansicht - 50 Mark, 1914 Wasserzeichen Kaiserkrone mit Lorbeerzweigen
Rückansicht - 50 Mark, 1914 - Fünzig Mark, Darlehenskassenschein von der Reichsschuldenverwaltung Rückseite Germaniabrustbilder
Detailansicht - 50 Mark, 1914 - Fünzig Mark, Darlehenskassenschein von der Reichsschuldenverwaltung In Umlauf bis 29. April 1924
Vorderansicht - 50 Mark, 1914 Wasserzeichen Kaiserkrone mit Lorbeerzweigen

50 Mark, 1914

Fünzig Mark, Darlehenskassenschein von der Reichsschuldenverwaltung


  • Wasserzeichen Kaiserkrone mit Lorbeerzweigen
  • Rückseite Germaniabrustbilder
  • In Umlauf bis 29. April 1924

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    Produktinformation

    Technische Details


    Erhaltunggebraucht
    Farbemehrfarbig
    Größe10 x 15 cm
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    Zusätzliche Informationen


    Artikelnummer13
    Jahrgang1914
    Im Angebot seit18. 1. 2019

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    Erhaltunggebraucht
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    Artikelnummer13
    Jahrgang1914
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    Produktbeschreibung


    1914 erfolgt europaweit die Mobilmachung der Streitkräfte.

    Das Jahr 1914 mit dem Attentat von Sarajevo, bei dem serbische Nationalisten den österreichisch-ungarischen Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand und seine Gemahlin Sophie ermorden, löst den Ersten Weltkrieg aus und die Menschheit stürzt in die „Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts“.

    Nach Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurde das Darlehnskassengesetz vom 4. August 1914 mit Darlehnskassen geschaffen, die am Sitz von Reichsbankhauptstellen und Reichsbankstellen errichtet wurden und gegen Verpfändung von Waren oder Wertpapieren Darlehen gewähren konnten.
    Die Höhe der Darlehen, deren Ausgabebetrag zunächst auf 1,5 Milliarden Mark begrenzt war und im Laufe der Zeit bis auf 10 Trillionen Mark im November 1923 heraufgesetzt.

    Diese Darlehnskassenscheine wurden von der Reichsbank übernommen und als Geld in Verkehr gebracht - soweit sie in ihrem Bestand waren, konnten sie in die Golddeckung für die von ihr ausgegebenen Noten eingerechnet werden. Sie waren keine gesetzlichen Zahlungsmittel, mussten aber von allen öffentlichen Kassen zum vollen Nennwert in Zahlung genommen werden.


    Quelle: siehe https://www.bundesbank.de/resource/blob/607868/b973de36ed82af52c33ac426f9b3f208/mL/das-papiergeld-im-deutschen-reich-data.pdf, 15.01.2019


    Stichwörter zu 50 Mark, 1914


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